Winterdienst
Winterdienst

Der PGR garantiert die nach § 93 StVO vorgesehene Schneefreihaltung von öffentlichen Flächen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr. Wir freuen uns über Aufträge von November bis März!
Unsere Dienstleistungen:
- Schneeräumung auf Flachdächern
- Freihalten der Gehsteige
- Schneeräumung von Zufahrten, Parkplätzen, Zugängen,
Garageneinfahrten etc. - Aufstellen von Warnstangen bei Bedarf
- Splittstreuung
- Splittkehrung und -entsorgung nach dem Winter
- Tauwetterkontrolle
Beauftragung der Beseitigung von Dachlawinen durch befugte Personen und Absicherung der Gefahrenzone - Darüber hinaus wird die gesamte Haftung von uns übernommen.

